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Informationen zum Geldwäschegesetz (GwG)

Allgemeine Hinweise

Das Geldwäschegesetz (GwG) dient der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Es verpflichtet Immobilienunternehmen und Makler, die Identität ihrer Kunden festzustellen und zu überprüfen, um rechtswidrige Geldströme zu verhindern.

Als Immobilienunternehmen sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, bestimmte Sorgfaltspflichten gemäß dem Geldwäschegesetz (GwG) einzuhalten.

 

Identifizierung unserer Kunden

Nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG sind Immobilienmakler und -unternehmen dazu verpflichtet, die Identität ihrer Kunden zu überprüfen. Dies betrifft sowohl Verkäufer als auch Käufer einer Immobilie.

 

Welche Daten werden erfasst?

Zur Identitätsfeststellung benötigen wir:

Bei natürlichen Personen:

  • Vor- und Nachname
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Staatsangehörigkeit
  • Anschrift
  • Eine gültige Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (Personalausweis oder Reisepass)

Bei juristischen Personen (Unternehmen, Gesellschaften):

  • Name oder Firma des Unternehmens
  • Rechtsform
  • Anschrift der Hauptniederlassung
  • Name der gesetzlichen Vertreter
  • Handelsregisternummer (falls vorhanden)
  • Nachweis über wirtschaftlich Berechtigte (z. B. durch Handelsregisterauszug oder Gesellschafterliste)

 

Wirtschaftlich Berechtigte ermitteln

Falls ein Käufer oder Verkäufer als juristische Person oder Treuhänder auftritt, sind wir verpflichtet, den wirtschaftlich Berechtigten gemäß § 3 GwG zu ermitteln.

Ein wirtschaftlich Berechtigter ist eine Person, die:

  • Mehr als 25 % der Anteile oder Stimmrechte hält
  • Auf andere Weise maßgeblichen Einfluss auf das Unternehmen oder die Immobilie hat

Falls Unklarheiten bestehen, kann ein zusätzlicher Eigentumsnachweis oder eine eidesstattliche Erklärung erforderlich sein.

 

Aufbewahrung und Datenschutz

Alle erhobenen Daten werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben für mindestens fünf Jahre nach Abschluss der Geschäftsbeziehung gespeichert und anschließend gelöscht. Die Verarbeitung der Daten erfolgt unter Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

 

Meldepflicht bei Verdachtsfällen

Sollten sich im Rahmen der Geschäftsbeziehung Verdachtsmomente auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung ergeben, sind wir gesetzlich verpflichtet, dies der Financial Intelligence Unit (FIU) beim Zollkriminalamt zu melden. In solchen Fällen dürfen wir den betroffenen Kunden nicht informieren (nach § 47 GwG).

 

Gesetzliche Grundlagen

Unsere Pflichten zur Geldwäscheprävention basieren auf folgenden gesetzlichen Regelungen:

  • Geldwäschegesetz (GwG)
  • § 261 StGB (Geldwäsche)
  • 4. und 5. EU-Geldwäscherichtlinie

 

Ihre Mitwirkungspflicht

Damit wir unsere gesetzlichen Verpflichtungen einhalten können, bitten wir unsere Kunden um vollständige und wahrheitsgemäße Angaben. Die Verweigerung der Identitätsprüfung kann dazu führen, dass wir eine Geschäftsbeziehung nicht eingehen oder fortsetzen dürfen.

 

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der »Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung .